Brandschutz

Welche Unternehmen brauchen einen  Brandschutzbeauftragten?

In der Regel gibt es drei Fälle, in denen ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten beauftragen muss.

1. Die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass ein Brandschutzbeauftragter benötig wird
Unternehmer sind laut  §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ihren Arbeitnehmern gegenüber verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln, um anschließend Maßnahmen entwickeln zu können, die die körperliche wie psychische Gesundheit der Arbeitnehmer so weit wie möglich gewährleisten. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ein hohes Brandrisiko, empfehlen Experten, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Einem Unternehmer drohen zwar keine Konsequenzen wie etwa Bußgelder, wenn er es nicht tut. Tritt aber ein Brandfall wirklich einmal auf, sind Unternehmen mit einem Beauftragten auf der sicheren Seite, sollte es etwa zu einem Streit mit der Versicherung kommen.
Die ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitstätten; Maßnahmen gegen Brände) beschreibt welche Betriebe erhöht brandgefährdet sind. Dazu gehören etwa Speditionslager, Kinos, Diskotheken, Alten-Pflegeheime, Backwarenfabriken, KFZ-Werkstätten und viele mehr.

2. Die Bauordnung schreibt einen Brandschutzbeauftragten im Sonderbau vor
Muster-Verkaufsstätten-Verordnung z.B. bei Möbelgeschäften oder Baumärkten: Sobald Verkaufsflächen in Unternehmen größer sind als 2000 qm sind, ist laut Bauordnung ein Brandschutzbeauftragter Pflicht. Weitere Regelungen finden sich auch in der Muster-Industriebau-Richtlinie und Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern.

3. Sachversicherer verlangen einen Brandschutzbeauftragten
Gebäudeversicherer beschreiben in ihrem Versicherungsbedingungen, welche Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten haben müssen, um überhaupt eine Versicherungspolice abschließen zu können. Dazu können auch kleinere Betriebe wie etwa Schreinereien gehören, bei denen Versicherer das Brandrisiko als hoch einschätzen.


Serviceleistungen
aus einer Hand

Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.

Ich biete folgende Leistungen an:
    • Ausbildung von Brandschutzhelfern nach DGUV Information 205-023
    • Schulung von Mitarbeitern.
    • Organisation von Brandschutz-, Räumungs- und Evakuierungsübungen.
    • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
    • Unterstützung beim Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation.
    • Mitwirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen nach Arbeitsstättenverordnung.
    • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren.
    • Aufstellung/Aktualisierung der Brandschutzordnung
    • Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit Vorschlägen zur Mängelbeseitigung.
    • Beratung und Unterstützung bei der Ermittlung, Auswahl und Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und geeigneter Löschmittel gemäß Arbeitsstättenverordnung.

 Sie interessieren sich für eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ? Bitte rufen Sie mich an!

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