Spielplatzkontrolle

Spielplatzkontrolle und Spielplatzsicherheit 

Prüfung nach Spielplatzgerätenorm DIN EN 1176

Der Spielplatzeigentümer bzw. Spielplatzbetreiber ist für die Verkehrssicherungspflicht seiner Spielplätze selbst verantwortlich. In der DIN EN 1176 sind die Prüfintervalle und Prüfarten festgelegt. Diese sind, die Sichtkontrolle (i.d.R. wöchentlich), die operative Inspektion (i.d.R. alle 3 Monate) und die jährliche Hauptinspektion. Die Inhalte jeder einzelnen Prüfungsart sind in der DIN EN 1176 beschrieben.
Durch regelmäßige und fachgerecht ausgeführte Spielplatzkontrollen wird sichergestellt, dass sie die von ihnen geforderte Verkehrssicherungspflicht erbringen.
Wenn Mängel auftreten sollten, sind sie mit Hilfe des erhaltene Prüfberichts, in der Lage alle Mängel systematisch abzuarbeiten und so wieder die Spielplatzsicherheit herzustellen.

Visuelle Inspektion und operative Inspektion

Gerne übernehme ich für Sie die visuelle und operative Kontrolle auf Ihrem Spielplatz.

Sichtkontrolle in der Regel wöchentlich Spielplatzkontrolle
Hierbei wird auf offensichtliche Gefahrenquellen geachtet, welche sich aus Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können.
Geprüft werden bei dieser Spielplatzinspektion z.B. Verunreinigung durch Müll, Hunde, Glasscherben, zerbrochene Teile oder fehlendes Bodenmaterial um Fundamente und Spielgeräte.
Mit diesen Daten wird ein Bericht erstellt, der den Zustand des Platzes dokumentiert.

Operative Kontrolle in der Regel quartalsmäßige Prüfung oder nach Vorgabe des Herstellers
Diese Spielplatzprüfung dient zur Überprüfung der Betriebssicherheit und Stabilität der Anlage.
Bei dieser Inspektion werden geprüft: Verschleiß beweglicher Teile, freiliegende Fundamente, Beschaffenheit der Aufprallfläche, scharfe Kanten, fehlende Teile u.s.w.
Mit diesen Daten wird ein Bericht erstellt, der den Zustand des Platzes dokumentiert.
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